ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1) ALLGEMEINES

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem

Auftraggeber

und

Manuel Nguyen, geb. 06.03.1996, (Manuel Nguyen und alle unter dem Namen Manuel Nguyen agierenden, von Manuel Nguyen angewiesenen Personen), im Weiteren als Manuel bezeichnet,

gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von Manuel ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende, ergänzende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser “AGB” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2) VERTRAGSABSCHLUSS

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Produktionsauftrag/Auftragsbestätigung, in dem/der alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütungen festgehalten werden. Aufträge gelten durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Manuel als angenommen, sofern Manuel die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt, oder durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde.

Mündliche Aufträge werden bindend, wenn der Auftraggeber die Voraussetzungen zur Auftragsbearbeitung geschaffen hat. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nach unserer aktuellen Preisliste.

Meine Angebote sind stets freibleibend bezüglich Preis und Lieferzeit. An projektbezogene Angebote halte ich mich 14 (vierzehn) Tage gebunden. Abweichungen von +/- 10 Prozent der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als + 10 Prozent wird Manuel den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

3) LEISTUNG UND HONORAR

Meine Preise verstehen sich rein netto ab meinem Geschäftssitz. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Alle Leistungen von Manuel, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Auftragssumme abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt ins- besondere für alle Nebenleistungen, wie beispielsweise der Zukauf von Rechten für Musiktitel oder das Einsprechen von Off-Texten durch Sprecher.

Alle Manuel erwachsenden Auslagen (z.B. Kosten für Taxi und Botendienste wie Post) sind vom Kunden zu ersetzen.

Manuel verrechnet für über die Stadtgrenzen Wien hinausgehende Fahrten Spesen und Kilometergelder (im Regelfall gilt das amtliche Kilometergeld von € 0,50 je gefahrener Kilometer mit dem Auto). Diese Kosten werden individuell bereits im Angebot definiert und sind auch Bestandteil der Auftragssumme.

4) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Manuel ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse in Form von Teilzahlungen der Auftragssumme zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist von der Art des Projektes (Foto-, Film- oder sonstiges Projekt) abhängig und wird im jeweiligen Auftrag genau definiert.

Als Standardregel gilt:

50 % Anzahlung der Auftragssumme prompt nach Auftragserteilung

50 % Restzahlung der Auftragssumme innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Fertigstellung des Werkes.

Bei Überschreitungen des Zahlungszieles bin ich berechtigt, angemessene Verzugszinsen zzgl. Mahnspesen (siehe Punkt „9. ZAHLUNGEN“) in Rechnung zu stellen.

5) PRÄSENTATIONEN

Erhält Manuel nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Manuel, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Manuel. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Manuel zu retournieren und etwaige angefertigte Kopien zu vernichten.

Werden die im Zuge der Präsentation an den Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Kunden verwendet, so ist Manuel berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Des weiteren ist eine Umsetzung der präsentierten Konzepte und Ideen durch Mitbewerbern von Manuel untersagt.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung durch den Interessenten/Auftraggeber ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Manuel nicht zulässig.

6) KENNZEICHNUNG

Manuel ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln (Websites, Print-Produkte, Fotos, Videos, Präsentationen, etc…) und bei allen Maßnahmen auf Manuel und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zusteht.

7) GENEHMIGUNGEN

Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von Manuel sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Werktagen, jedoch so schnell als möglich nach Vorlage schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an Manuel herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle von Manuel.

Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen. Dies gilt insbesondere für in den von Manuel erbrachten Leistungen, die vom Kunden zur Verfügung gestelltes Bild-, Text-,Video- oder Audiomaterial enthalten. Manuel veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

8) TERMINE

Manuel bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Manuel eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Manuel.

Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Manuel. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere bei Einfluss von höherer Gewalt, Verzögerungen bei beauftragten Dritten seitens Manuels oder durch Verzögerungen durch den Kunden selbst – entbinden Manuel jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins.

9) ZAHLUNGEN

Rechnungen von Manuel innerhalb der auf der Rechnungen angegebenen Frist (im Normalfall 14 Tage) nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Mahngebühren in der Höhe von EUR 10,00 für die erste, EUR 20,00 für die zweite und EUR 30,00 für die dritte Mahnung zzgl. Verzugszinsen in der Höhe des Vierfachen des allgemeinen Basiszinssatzes als vereinbart.

Bei nicht termingerechter Zahlung von vereinbarten Teilzahlungen seitens des Auftraggebers während des Verlaufs eines Projektes ist Manuel berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt vorerst einzustellen und erst wieder nach erfolgtem Zahlungseingang fortzuführen. Der vereinbarte Fertigstellungstermin des Projektes verschiebt sich somit mindestens um die Zeit der Zahlungsverzögerung ebenfalls nach hinten.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhalterecht geltend machen.

10) EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Zahlung der Auftragssumme sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke mein Eigentum.

Eine etwaige vorliegende Nutzungsrechtevereinbarung/Nutzungsrechteerklärung erlangt erst mit vollständiger Zahlung der Auftragssumme (welche in der Regel mit Bezahlung der letzten dem Auftrag zugehörigen Rechnung erreicht wird) ihre Gültigkeit. Vor vollständiger Zahlung der Auftragssumme gilt jegliches Nutzungsrecht als nicht erteilt.

11) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENSERSATZ

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Manuel beruhen. Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, bin ich nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet.

Herstellungskosten, Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach meiner Wahl auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für den Fall, dass eine Nachbesserung mehrfach fehlschlagen sollte, besteht dem Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Wandlung zu.

Generell besteht eine Gewährleistung nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht lediglich für technische Mängel. Künstlerische und/oder gestalterische Einzelheiten können nicht als Mängel geltend gemacht werden.

12) URHEBER-, NUTZUUNGS- UND SONSTIGE LEISTUNGSSCHUTZRECHTE

Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Ersteller des Werkes (Manuel Nguyen) und ist nicht übertragbar.

Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte an meinen Leistungen gehen auf den Auftraggeber nur durch schriftliche Vereinbarung über. In jedem Fall ist eine Weiterübertragung von Rechten an Dritte ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von Manuel nicht zulässig. Eine Nutzung der durch Manuels erstellten Werke ist auch nach vollständiger Bezahlung aller das Werk betreffenden Rechnungen ausschließlich im Rahmen der schriftlich erteilten Rechteübertragung (im Normalfall „Nutzungsrechteerklärung“ oder „Nutzungsrechtevereinbarung“) gestattet.

Generell gelten schriftlich übertragene Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme als übertragen und somit rechtskräftig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme verbleiben sämtliche Verwertungs-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte bei Manuel.

Unabhängig von jedweder Rechteübertragung behält Manuel das Recht, sämtliche Filme und Fotos, sowie Making-Of-Fotos und -Filme zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen, auch wenn diese durch den Auftraggeber urheberrechtlich geschützte Werke (beispielsweise Musik bei Musikvideos oder Making-Of-Fotos des Auftraggebers) enthalten. Diese Verwendung zum Zwecke der Eigenwerbung gilt sowohl für das Werk als solches, als auch für das im Rahmen des Werkes erstellte Rohmaterial, sowohl einzeln, als auch integriert in andere Werke (beispielsweise Portfolio, Showreel).

Die räumliche, zeitliche und plattformbezogene Erweiterung vereinbarter Nutzungs-, Aufführungs- und Verbreitungsrechte sowie die Erhöhung der Auflage bedarf meiner schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Nachforderungen, die uns durch Überschreitung des räumlichen, zeitlichen und plattformbezogenen Verbreitungslimits entstehen.

Rechte seitens der AKM/GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an uns abgeltbar.

Werden vom Auftraggeber geschützte Werke wie Musik, Sprache oder sonstige Kreativleistungen zur Bearbeitung oder Verwendung im Rahmen eines Auftrages an Manuel weitergegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte daran dem Auftraggeber. Ich bin nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.

13) HAFTUNG

Manuel wird die dem Unternehmen übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen bei von Manuel vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine, von Manuel vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen.

Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen gegen Manuel erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Manuel seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet Manuel nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

Manuel haftet nicht für Schäden, die durch Versagen technischer Ausrüstung entstehen (etwa durch den Systemabsturz einer Kamera und damit verbundenem Datenverlust) und kann aufgrund technischen Versagens nicht belangt werden.

14) HAFTUNG FÜR BILD- UND TONMATERIAL

Haftung für Manuel hinterlassenes Bild- und Tonmaterial übernehme ich nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und bis maximal 3 Monate nach Rechnungslegung des betreffenden Projektes.

Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- oder Tonmaterial hafte ich maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.

Wird mir unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung beim Auftraggeber. Ihm obliegt es, gegebenenfalls Sicherheitskopien anzufertigen oder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

15) PRODUKTIONSABSAGEN UND VERSCHIEBUNGEN

Wird ein Auftrag aus Gründen, die ich nicht zu verschulden haben, nicht ausgeführt, so steht mir – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme in der Höhe von 60% der vereinbarten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die ich nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Auftrag begonnen wurde.

Bei kurzfristigen Stornierungen oder nicht einvernehmlich mit Manuel vereinbarten Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare als vereinbart:

Bei Stornierung in einem Zeitraum

- von Auftragserteilung bis inkl. 14 Tage vor Dreh- bzw. Fototermin: 30% der Auftragssumme
- von 9 bis 5 Tagen vor dem geplanten Dreh- bzw. Fototermin: 60% der Auftragssumme
- innerhalb von 4 Tagen bis 1 Tag vor dem geplanten Dreh- bzw. Fototermin: 80% der vereinbarten Auftragssumme.

Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1 Tag vor dem geplanten Dreh- bzw. Fototermin wird die gesamte Auftragssumme (100%) in Rechnung gestellt.

16) ÄNDERUNGEN, ABWANDLUNGEN

Grundsätzlich behält der Auftraggeber ein Mitspracherecht an der Bearbeitung der Videos/Fotos. Diesem Mitspracherecht überlegen stehen jedoch der künstlerische Stil von Manuel, sowie aufgrund der Fachkompetenz logische Argumentationen. Die von Manuel erstellten Werke werden erst nach einer umfangreichen Qualitätskontrolle durch interne Qualitätssicherung und nach bestem Wissen und Gewissen an den Auftraggeber zur Einsicht übermittelt. Dieser hat sämtliche/s Änderungswünsche/Feedback gesammelt in schriftlicher Form sobald als möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen an Manuel zu übermitteln.

Es steht mir frei, aufgrund der oben genannten Punkte einen Änderungswunsch des Auftraggebers zu dessen Vorteil zurückzuweisen.

Des weiteren behält sich Manuel vor, durch Änderungen entstandenen Mehraufwand, der den im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Arbeitsaufwand (bzw. die Anzahl der ausgewiesenen Arbeitsstunden) übersteigt, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

17) VORSCHAU- UND MASTERVERSIONEN

Manuel sendet an den Auftraggeber/Kunden im Normalfall Vorschaudateien der jeweiligen Foto- , Film- oder sonstigen Werke. Eine Veröffentlichung der Vorschaudateien ist in jeder Hinsicht untersagt, da diese aufgrund reduzierter Auflösung und Qualität nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind.

Eine Veröffentlichung laut Nutzungsrechteerklärung (siehe Punkt „12. URHEBER-, NUTZUNGS- UND SONSTIGE LEISTUNGSSCHUTZRECHTE“) ist nur für die Masterversion, die eindeutig als solche gekennzeichnet ist, zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Zweifelsfall Rücksprache mit Manuel zu halten. Die letzte Vorschauversion, die vom Auftraggeber abgenommen wurde und mit der keine Änderungen mehr fällig sind gilt nicht als Masterversion. Eine als solche gekennzeichnete Masterversion wird nach finaler Abnahme der letzten Vorschauversion durch den Auftraggeber an diesen gesendet und darf dann entsprechend der geltenden Nutzungsrechteerklärung nach vollständiger Bezahlung der für dieses Projekt geltenden Rechnungen und Honorarnoten veröffentlicht werden.

18) EXKLUSIVNUTZUNGSRECHT, KOMMERZIELLE WIEDERVERWENDUNG

Für sämtliche durch Manuel erstellte Werke gilt ein Exklusivnutzungsrecht für den Auftraggeber für die Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsstellung. Hierbei gilt das Datum der letzten, dem Werk zuordenbaren Rechnung. Manuel versichert, das Nutzungsrecht sowohl für das für das Werk verwendete Rohmaterial (ausgenommen Stock-Material) als auch für das Werk selbst exklusiv für den Auftraggeber zu halten und ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers keine Nutzungsrechte an Dritte weiterzugeben.

Manuel behält sich das Recht vor, frühestens ab 12 Monate nach Rechnungsdatum der letzten auftragsbezogenen Rechnung an den Auftraggeber Rohmaterial aus dem Auftrag für andere, auch kommerzielle Zwecke (wie beispielsweise als Stock-Material oder für andere Projekte) ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers wiederzuverwenden. Der Auftraggeber kann dieser erneuten Nutzung allerdings in schriftlicher Form widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist jedoch nicht rechtsgültig und bedarf einer ebenso schriftlichen Bestätigung seitens Manuels.

Foto-, Video- und sonstiges Rohmaterial, welches als „Stock“ gekennzeichnet ist, ist von oben genanntem Exklusivnutzungsrecht ausgenommen.

19) ARCHIVIERUNG

Durch Manuel erstelltes Foto- und Filmmaterial sowie dazugehörige Begleitdateien werden bis zum Abschluss des Projektes redundant auf mindestens zwei Festplatten (jedoch nicht an zwei geographisch unterschiedlichen Orten) oder in einem eine redundante Sicherung gewährleistendes RAID-System gespeichert, um das Projekt vor Datenverlusten zu schützen. Nach Abschluss des Projektes und vollständiger Bezahlung der letzen, dem Projekt zugehörigen Rechnung werden sämtliche zur Erstellung des Projektes verwendeten Dateien archiviert. Dies erfolgt nicht mehr redundant, sondern auf einzelnen Archivfestplatten. Diese Archivierung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und ist kostenlos. Manuel haftet nicht für Datenverluste, die ab Rechnungsdatum (Rechnungsdatum entspricht Archivierungsdatum) entstehen.

Eine redundante Archivierung ist auf Wunsch des Auftraggebers möglich, dazu bedarf es einer schriftlichen Aufforderung durch den Auftraggeber und der anschließenden Bezahlung der Gebühr für redundante Archivierung. Eine redundante Archivierung erfolgt prompt nach Einlangen der Annahme des Kostenvoranschlages durch den Auftraggeber. Die Zahlung der Rechnung, die aus diesem Kostenvoranschlag hervorgeht erfolgt gemäß den Bedingungen in Punkt „9. ZAHLUNGEN“ dieser AGB.

20) DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Daten bei Manuel zu eigenen Zwecken gespeichert werden.

Der Auftraggeber ist außerdem für das Einverständnis aller Personen, von denen Bildmaterial im Rahmen des Projektes erstellt worden ist, verantwortlich. Hierzu stellt Manuel bei Kundenwunsch entsprechende Modelverträge/Verzichtserklärungen bereit, jedoch liegt es am Auftraggeber, diese Verträge/Erklärungen von den entsprechenden Personen unterzeichnen zu lassen.

Des weiteren nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, das bei Veranstaltungen (Events), eine entsprechende Information der Besucher sowie eine Genehmigung des Veranstalters durch den Auftraggeber einzuholen ist.

Manuel haftet nicht für datenschutzrechtliche Angelegenheiten.

21) KOSTENLOSE WERKE, FREIE PROJEKTE

Bei freien Projekten entfällt jegliches Mitspracherecht des Projektinitiators (entspricht dem Auftraggeber, folglich „Auftraggeber“ genannt) hinsichtlich Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke. Es gelten die entsprechenden Nutzungsbedingungen der Nutzungsrechteerklärung ab dem Datum des Erhalts der Erklärung durch den Auftraggeber. Vor Erhalt dieser Erklärung ist es dem Auftraggeber untersagt, das Werk/ die Werke zu veröffentlichen. Außerdem hat Manuel das Recht auf Erstveröffentlichung des Werkes.

Des weiteren verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Rechte auf Mängelrüge, Gewährleistung und Exklusivnutzungsrecht seitens des Auftraggebers.

Kostenlose, „freie“ Projekte entbinden Manuel zudem von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins, außerdem behält sich Manuel das Recht vor, die durch besagtes Projekt entstandenen Werke auch ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers kommerziell zu nutzen.

Manuel behält sich das Recht vor, freie Projekte auch nach Beginn des Projektes und ersten Leistungen ohne Angaben von Gründen und ohne das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz- forderung zu beenden und jegliche Weiterarbeit einzustellen.

22) BEARBETIUNG UND VERÄNDERUNG VON WERKEN

Durch Manuel erstellte Werke dürfen durch dritte Person in keiner Hinsicht verändert, bearbeitet, erweitert oder gekürzt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Veränderung eines Werkes von seinem Ursprungszustand, unabhängig ob für interne oder externe, private oder kommerzielle Zwecke, ist untersagt.

23) VERSAND, GEFAHRENÜBERGANG

Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Absendung an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlusts oder Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über.

Bei Lieferung von physischen Datenträgern verpflichtet sich der Auftraggeber zur Rücksendung der gekennzeichnet Datenträger auf eigene Kosten innerhalb der angegebenen Frist. Ist keine Frist angegeben, so gilt eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung.

24) AUSKÜNFTE

Sämtliche durch Manuel getätigte Auskünfte, Empfehlungen und Beratungen geschehen nach bestem Wissen und Gewissen und ohne negative Absichten. Dennoch kann Manuel nicht durch Schäden oder Nachteile, die durch solche Auskünfte o. ä. entstehen, belangt werden. Die Haftung durch Manuel ist in jedem Fall ausgeschlossen.


25) ANWENDBARES RECHT

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Manuel und auf zwischen den beiden Vertragspartnern zustande gekommenen Verträgen sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

26) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Linz, Österreich.

Stand: November 2024

Version: 1.0

Fassung: Deutsch

Manuel Nguyen, Straubingstraße 21, 4030 Linz